Muss ich mir das Verschulden des Fahrers anrechnen lassen?
günstig für Mitfahrer betrifft Mitfahrer, Beifahrer, Lenker, Unfallgegner, Versicherer
Als verletzter Fahrgast müssen Sie sich das Verschulden des Lenkers nicht auf Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker gilt nicht als Ihr Gehilfe, wenn er Sie unentgeltlich mitgenommen hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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