Wie wird mein Verdienstentgang bei zu geringer Versicherungssumme behandelt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflegekosten.OGH 2 Ob 46/87, 29.09.1987
- Auseinandersetzung mit Lehre und Rechtsprechung.OGH 7 Ob 33/84, 22.11.1984
- Kosten von Pflegepersonen.OGH 8 Ob 87/82, 01.07.1982
- Anders bei Aufteilung nach § 156 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 71/78, 14.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 2 Ob 142/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §15; VersVG §155 Abs1; VersVG §156 Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.
Zahlt Ihnen der Arbeitgeber während der Krankheit weiter und ersparen Sie sich im Spital Verpflegungskosten, sind das Vorteile, die Ihren Schaden mindern. Sie werden vom Verdienstentgang abgezogen, bevor der Betrag um Ihre Mitverschuldensquote gekürzt wird. Für diese beiden Beträge gibt es keinen Übergang des Anspruchs auf einen Versicherungsträger.