Bekomme ich Verdienstentgang als Einmalzahlung oder als Rente?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Zuspruch einer jährlichen Rente für in Zukunft entgehende Gesellschaftserträge (Verdienstentgang) verletzt ‑ mangels entsprechenden Begehrens des Klägers (welches nur auf einen Kapitalbetrag gerichtet war) ‑ § 405 ZPO.OGH 1 Ob 146/16a, 23.11.2016
- Auch wenn „Alimente“ gemäß § 406 Satz 2 ZPO auch für die Zukunft zugesprochen werden können, setzt dies regelmäßig ein darauf gerichtetes Begehren voraus.OGH 1 Ob 146/16a, 23.11.2016
- Nur in Ausnahmefällen kann der Geschädigte - aus wichtigen, von ihm darzutuenden Gründen - eine Pauschalabfindung verlangen.OGH 1 Ob 22/94, 29.08.1994
- Dieses Recht steht aber dem Ersatzpflichtigen nicht zu.OGH 2 Ob 4/80, 10.06.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 9 Ob 59/20x, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 146/16a, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei laufend wiederkehrenden Zahlungen können Sie auch nur einen Teil davon einklagen. Klagen Sie nur einen Teilbetrag ein, dann ist für den Streitwert allein dieser Teilbetrag maßgebend und nicht der Gesamtwert aller Leistungen.
Ja. Werden die bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbeträge zu einem Betrag zusammengefasst, verstößt das nicht gegen das Verbot, mehr zuzusprechen als beantragt wurde. Es handelt sich bloß um eine Multiplikation von Beträgen, die ohnehin schon Streitgegenstand waren; weder mehr noch etwas anderes wird zugesprochen.