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Bekomme ich Verdienstentgang als Einmalzahlung oder als Rente?

günstig für Beklagter betrifft Unfallopfer, Hinterbliebene, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
In der Regel als Rente. Der Ersatz für entgangenen Verdienst und für das, was Hinterbliebenen entgeht, wird normalerweise laufend gezahlt. Ein Kapitalbetrag kommt nur aus besonderen Gründen in Betracht, und nicht schon deshalb, weil Sie ihn verlangen und die Gegenseite nicht zustimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Ersatz für Verdienstentgang und Ersatz des den Hinterbliebenen Entgangenen ist in der Regel durch eine Rente zu leisten. Nur aus besonderen Gründen kann das Gericht dem Verletzten ein Kapital zusprechen und nicht schon deswegen, weil es der Kläger fordert, ohne dass der Beklagte zustimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Streitwert bei eingeklagtem Teilbetrag

Bei laufend wiederkehrenden Zahlungen können Sie auch nur einen Teil davon einklagen. Klagen Sie nur einen Teilbetrag ein, dann ist für den Streitwert allein dieser Teilbetrag maßgebend und nicht der Gesamtwert aller Leistungen.

günstig für Kläger Zusammenrechnung fälliger Rentenbeträge

Ja. Werden die bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbeträge zu einem Betrag zusammengefasst, verstößt das nicht gegen das Verbot, mehr zuzusprechen als beantragt wurde. Es handelt sich bloß um eine Multiplikation von Beträgen, die ohnehin schon Streitgegenstand waren; weder mehr noch etwas anderes wird zugesprochen.

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