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Wird mein Übergangsgeld auf den Verdienstentgang angerechnet?

günstig für Versicherungsträger betrifft Verletzte, Versicherungsträger, Schädiger
Das Übergangsgeld gleicht aus, dass Sie in dieser Zeit kein Erwerbseinkommen haben. Ihm entspricht daher der Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des entgangenen Verdienstes. Dieser Anspruch geht insoweit auf den Versicherungsträger über.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Das Übergangsgeld im Sinne des § 306 ASVG dient als Ausgleich des Mangels eines Erwerbseinkommens; der dafür sachlich kongruente Deckungsfonds ist die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Schädiger aus dem Titel des Verdienstentganges.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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