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Haftet mir jemand, der mit mir im Wald arbeitet?

günstig für Waldarbeiter betrifft Waldarbeiter, Waldbesitzer, Auftragnehmer, Geschädigte
Ja. Die Haftungserleichterung für Waldarbeiten gilt nicht im Verhältnis zu den an der Arbeit beteiligten Personen. Ihnen gegenüber bleibt die zivilrechtliche Haftung unverändert bestehen, ebenso die strafrechtliche Verantwortung. Schlägerung, Bringung und Abtransport gelten dabei als eine einheitliche Maßnahme.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Die zivilrechtliche Haftung bleibt gegenüber den an einer solchen Arbeit beteiligten Personen unverändert, und es bleibt auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058873 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

ForstG 1975 §176 Abs3

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