Zählt der Samstag bei meinem Urlaub mit?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Der Urlaub wird nach Werktagen gerechnet, das sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage. Ein Samstag zählt daher auch dann als Urlaubstag, wenn in Ihrem Betrieb an diesem Tag ohnehin nicht gearbeitet wird. Fällt ein Feiertag auf einen sonst arbeitsfreien Werktag, wird er nicht angerechnet, sondern Sie bekommen dafür einen zusätzlichen Urlaubstag.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Berechnung des Urlaubsmaßes erfolgt nach Werktagen. Darunter sind die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage zu verstehen. Sonntage und gesetzliche Feiertage, die in den Zeitraum des Urlaubsverbrauches fallen, sind daher nicht als Werktage zu berechnen. Werktage, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (zB ein Samstag bei einer fünf - Tage - Woche), werden hingegen auf den Urlaub angerechnet. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen ansonsten arbeitsfreien Werktag, ist dieser Feiertag auf den Urlaub nicht anzurechnen; es ist für diesen Feiertag vielmehr ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 137/19s, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 6/20w, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
FeiertagsruheG §1; UrlG §2 Abs1
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