Bekomme ich für einen Feiertag am Samstag einen Urlaubstag?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 6/20w, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrlG §2 Abs1; UrlG §12
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Für einen Feiertag, der in Ihren Krankenstand fällt, bekommen Sie das Entgelt weiter. Dieser Tag wird aber nicht von Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand abgezogen.
Durch Feiertage und Urlaub sollen Sie im Ergebnis keinen finanziellen Nachteil erleiden. Die Umstände, aus denen sich Ihr Entgelt errechnet, müssen dafür allerdings schon vor der Fälligkeit bekannt sein.