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Wechselt bei einer Gemeindetrennung das Eigentum ohne Grundbucheintrag?

günstig für Gemeinde betrifft Gemeinden, Grundeigentümer
Ja, im Burgenland. Werden Gemeinden getrennt, geht das Eigentum an den betroffenen Grundstücken unmittelbar über, und zwar auch dann, wenn die Gemeinden die Gebietsänderung einvernehmlich vereinbart haben. Eine Eintragung im Grundbuch ist dafür ausnahmsweise nicht Voraussetzung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (1994)

§ 11 bgld GdO sieht bei der Trennung von Gemeinden nicht nur für den Fall der Regelung durch das Landesgesetz, sondern auch im (häufigeren) Fall der einvernehmlichen Regelung der Gebietsänderung durch Übereinkommen der betroffenen Gemeinden - in Abweichung von allgemeinen Grundsätzen - einen unmittelbaren außerbücherlichen Eigentumsübergang bei den davon betroffenen Liegenschaften vor.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

bgld GdO §11

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