Wer ist mein Vermieter, wenn Gemeinden zusammengelegt werden?
günstig für Gemeinde betrifft Mieter, Gemeinden, Grundstückseigentümer
Werden zwei Gemeinden zu einer vereinigt, gehen alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinde auf die neue über. Die neue Gemeinde wird auch ohne Eintragung im Grundbuch Eigentümerin der Grundstücke. Ihr stehen damit auch die Ansprüche aus bestehenden Mietverträgen zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Nach § 8 Abs 4 nö GdO hat die Vereinigung zweier Gemeinden den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten auf die neue Gemeinde zur Folge. Unbeschadet der fortbestehenden Einverleibung des Eigentumsrechtes einer früheren, jetzt nicht mehr bestehenden Gemeinde kommen daher der neuen Gemeinde kraft Gesetztes auch ohne Verbücherung das Eigentumsrecht an allen der früheren Gemeindegehörenden Grundstücken und damit auch die aus allfälligen Mietverträgen sich ergebenden Ansprüche des Vermieters zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fortsetzung der Ersitzungszeit nach Vereinigung von Gemeinden gemäß § 8 NÖ GO.OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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