Zum Inhalt springen

Wer ist mein Vermieter, wenn Gemeinden zusammengelegt werden?

günstig für Gemeinde betrifft Mieter, Gemeinden, Grundstückseigentümer
Werden zwei Gemeinden zu einer vereinigt, gehen alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinde auf die neue über. Die neue Gemeinde wird auch ohne Eintragung im Grundbuch Eigentümerin der Grundstücke. Ihr stehen damit auch die Ansprüche aus bestehenden Mietverträgen zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Nach § 8 Abs 4 nö GdO hat die Vereinigung zweier Gemeinden den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten auf die neue Gemeinde zur Folge. Unbeschadet der fortbestehenden Einverleibung des Eigentumsrechtes einer früheren, jetzt nicht mehr bestehenden Gemeinde kommen daher der neuen Gemeinde kraft Gesetztes auch ohne Verbücherung das Eigentumsrecht an allen der früheren Gemeindegehörenden Grundstücken und damit auch die aus allfälligen Mietverträgen sich ergebenden Ansprüche des Vermieters zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Grundbuch nach Gemeindezusammenlegung
Mietrecht · Hausverkauf und bestehende Mietverträge
Eigentum und Grundbuch · Eigentumsübergang bei Gemeindetrennung
Mietrecht · Vermieterwechsel bei Wohnungseigentum
Mietrecht · Eigentümerwechsel und Mietvertrag