Werde ich Eigentümer, wenn mir das Grundstück übergeben wurde?
betrifft Käufer, Verkäufer, Geschenknehmer, Erben
Nein. Solange die Eintragung im Grundbuch fehlt, werden Sie durch die bloße Übergabe der Liegenschaft nicht Eigentümer. Auch die Aushändigung einer eintragungsfähigen Urkunde genügt nicht. Bis zur Eintragung bleibt der bisherige Eigentümer Eigentümer, Sie haben nur einen Anspruch auf die Übertragung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Das Gesetz hat die Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der Liegenschaft nicht den Übergang des Eigentums.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: behaupteter "außerbücherlicher" Eigentumserwerb durch Schenkung.OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024
- Hier: Enteignungsentschädigung.OGH 7 Ob 174/22x, 25.01.2023
- Die bloße Übergabe der Liegenschaft kann daher auch einen Formmangel des Kaufvertrags nicht heilen.OGH 1 Ob 42/18k, 30.04.2018
- Hier: Bloß obligatorisches Nutzungsrecht und Erhaltungspflicht an der Liegenschaft.OGH 5 Ob 24/11g, 07.06.2011
- Das Eigentum bleibt vielmehr bis zur Eintragung des neuen Eigentümers beim bisherigen Eigentümer.OGH 8 Ob 109/03t, 30.10.2003
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Im Falle der Übertragung des Besitzes an den Erwerber gewährt der Vertrag, solange das Erwerbsgeschäft nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist, lediglich einen auf Erwerb des dinglichen Rechts gerichteten Titel, nicht jedoch das dingliche Recht selbst.OGH 8 Ob 109/03t, 30.10.2003
- Dingliche, gegen jedermann wirkende Ansprüche kommen diesem Käufer daher nicht zu.OGH 1 Ob 140/97p, 27.08.1997
- Da für die Einbringung einer Liegenschaft in eine OHG im Gesetz keine Ausnahme vorgesehen ist, ist die Eintragung der OHG in das Grundbuch die Voraussetzung eines vollwirksamen Rechtserwerbs.OGH 4 Ob 528/93, 16.11.1993
- Auch die Aushändigung einer einverleibungsfähigen Urkunde nicht.OGH 2 Ob 687/86, 13.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 42.
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 148/22h, 27.09.2022
- OGH 6 Ob 54/22t, 18.05.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 234/18z, 17.01.2019
- OGH 5 Ob 150/18x, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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