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Kann eine neu vereinigte Gemeinde die Grundbucheintragung beantragen?

günstig für Gemeinde betrifft Gemeinden, Grundstückseigentümer
Ja. Entsteht durch die Vereinigung von Gemeinden eine neue Gemeinde, übernimmt sie die Rechte der bisherigen Gemeinden auch dann, wenn sie noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Ihre Stellung ist mit jener eines eingetragenen Eigentümers vergleichbar, und sie kann die Eintragung selbst beantragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die die Antragslegitimation verschiedener außerbücherlicher Eigentümer rechtfertigende Erwägung, dass deren Rechtsposition mit jener des verbücherten Eigentümers vergleichbar ist, gilt auch für die Gesamtrechtsnachfolge infolge Vereinigung von Gemeinden nach § 6 Abs 2, § 8 Abs 1 stmk GemO. Auch die durch eine Gemeindevereinigung nach § 8 Abs 1 stmk GemO entstandene neue Gemeinde ist daher als außerbücherliche Gesamtrechtsnachfolgerin der beteiligten Gemeinden zur Antragstellung nach § 53 Abs 1 GBG legitimiert.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131542 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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