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Zahle ich die Eingabengebühr für jedes verbundene Verfahren einzeln?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte
Ja. Werden mehrere Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden, richtet sich die Eingabengebühr weiterhin nach dem Streitwert jedes einzelnen Verfahrens. Für die Anwaltskosten wird dagegen die Summe der verbundenen Klagen als Grundlage herangezogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Für die Rechtsanwaltskosten ist die Summe der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen Bemessungsgrundlage, die Eingabengebühr hingegen richtet sich nach dem Streitwert jedes einzelnen der verbundenen Prozesse (VwSlgNF F 4818).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GJGebG §18 Abs1; RATG §12 Abs1

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