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Wird der Streitwert mehrerer verbundener Klagen zusammengezählt?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Werden mehrere Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, werden ihre Streitwerte nicht zusammengerechnet. Das gilt auch dann, wenn die Ansprüche sachlich oder rechtlich zusammenhängen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (95 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hat nicht zur Folge, dass der Streitwert zusammenzurechnen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 95.

Im Gesetz

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