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Wann kann ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen werden?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls bei einer schweren Pflichtverletzung oder bei Unfähigkeit zur ordentlichen Führung des Unternehmens vor. Darüber hinaus zählen alle bedeutsamen Umstände, die das Unternehmen gefährden oder es unzumutbar machen, den Geschäftsführer zu behalten. Dazu gehört auch, wenn er eine nötige Tätigkeit unterlässt und das Unternehmen dadurch schädigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertretung vor. Wichtige Gründe sind darüber hinaus alle bedeutsamen Umstände, die die Belange der Gesellschaft gefährden oder ihr die Beibehaltung des Geschäftsführers unzumutbar machen, auch wenn der Gesellschafter - Geschäftsführer eine für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderliche Tätigkeit unterlässt und dadurch die Gesellschaft schädigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Genannte Normen

GmbHG nF §16; PSG §27 Abs2

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