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Kann ein Geschäftsführer trotz eigener Stimmenmehrheit abberufen werden?

günstig für Minderheitsgesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Minderheitsgesellschafter
Ja. Seit 1980 gibt es eine eigene Regel dafür. Sie wurde geschaffen, weil ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter mit mehr als der Hälfte der Stimmen ist, seine Abberufung sonst einfach durch seine eigene Stimme verhindern könnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 16.09.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Mit der durch die GmbH - Novelle 1980 neu eingeführten Bestimmung des § 16 Abs 2 GmbHG sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Geschäftsführer auch dann abzuberufen, wenn sich hiefür bei der Beschlußfassung der Gesellschafter nicht die notwendige Stimmenmehrheit erzielen ließ, weil der Geschäftsführer gleichzeitig als Gesellschafter über die Hälfte aller Stimmen verfügte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GmbHG nF §16

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