Kann ich ohne mein Zutun Geschäftsführer werden?
günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Wer zum Geschäftsführer bestellt wird, muss der Übernahme des Amtes zustimmen, zumindest stillschweigend. Bei einem Gesellschafter genügt dafür in der Regel schon, dass er für die eigene Bestellung stimmt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Der Geschäftsführer muß der Übernahme des Amtes zustimmen, das Amt somit zumindest schlüssig annehmen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Gesellschafter-Geschäftsführern erfolgt die Annahme in der Regel bereits durch positives Abstimmungsverhalten über die eigene Bestellung.OGH 6 Ob 111/24b, 04.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 112/25a, 30.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §15
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