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Kann ich ohne mein Zutun Geschäftsführer werden?

günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Wer zum Geschäftsführer bestellt wird, muss der Übernahme des Amtes zustimmen, zumindest stillschweigend. Bei einem Gesellschafter genügt dafür in der Regel schon, dass er für die eigene Bestellung stimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Der Geschäftsführer muß der Übernahme des Amtes zustimmen, das Amt somit zumindest schlüssig annehmen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GmbHG §15

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