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Muss ich als Gesellschafter dafür sorgen, dass die GmbH einen Geschäftsführer hat?

betrifft Gesellschafter, GmbH, Geschäftsführer
Ja. Eine GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, und bestellt wird er durch Beschluss der Gesellschafter. Daraus folgt eine Pflicht der Gesellschafter, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft vertreten ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Eine Gesellschaft mbH „muss" einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 15 Abs 1 Satz 1 GmbHG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter (§ 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG). Aus diesen Bestimmungen kann eine Verpflichtung der Gesellschafter abgeleitet werden, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen (so schon 6 Ob 56/02g).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GmbHG §15 Abs1

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