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Darf der Geschäftsführer mit sich selbst Verträge abschließen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer, Gläubiger
Schließt der Geschäftsführer einer GmbH ein Geschäft mit sich selbst ab, müssen unabhängig von der sonstigen Vertretungsregelung alle übrigen Geschäftsführer zustimmen. Gibt es nur einen Geschäftsführer, muss ein vorhandener Aufsichtsrat zustimmen. Fehlt auch dieser, müssen die Gesellschafter selbst die Genehmigung erteilen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Geht es bei einem Insichgeschäft um die Ausübung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH, müssen dann vielmehr ungeachtet der sonstigen Regelung der Vertretung, alle übrigen Geschäftsführer zustimmen; wenn nur ein einziger Geschäftsführer bestellt ist, muss entweder ein vorhandener Aufsichtsrat zustimmen, andernfalls müssen die Gesellschafter selbst die Genehmigung erteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

GmbHG §25

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