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Ist ein Vertrag gültig, mit dem eine fehlende Gewerbeberechtigung umgangen wird?

betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftsführer, Auftraggeber
Nein. Wird ein Anstellungs- oder Gesellschaftsvertrag mit einem Konzessionsinhaber nur vorgetäuscht, um das Fehlen der eigenen Gewerbeberechtigung zu verdecken, ist diese Vereinbarung nichtig. Bis 2022 gab der Rechtssatz die ältere Ansicht wieder, dass die Nichteinhaltung gewerberechtlicher Vorschriften einen Gesellschaftsvertrag nicht ungültig macht. Der Oberste Gerichtshof ist davon in einer neueren Entscheidung abgegangen.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 6 Ob 182/22s, 18.11.2022 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 18.11.2022 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Nichteinhaltung gewerberechtlicher Vorschriften macht Gesellschaftsvertrag nicht ungültig.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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