Gilt ein Vertrag, den jemand ohne Vollmacht für mich schloss?
günstig für Vertretener betrifft Vertretene, Vertragspartner, Bevollmächtigte, Käufer, Verkäufer
Nein. Ohne Vertretungsmacht gibt es keine wirksame Vertretung, und ein ohne ausreichende Befugnis geschlossenes Geschäft ist unwirksam. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der andere Vertragspartner gutgläubig war.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ohne Vertretungsmacht des Stellvertreters gibt es keine wirksame Stellvertretung. Ein ohne (ausreichende) Vertretungsbefugnis gesetzter Geschäftsakt ist folglich unwirksam. Auf die Gutgläubigkeit des Vertragspartners des Scheinvertreters kommt es dabei nicht an.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vollmachtsloses Handeln führt im Privatrecht grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.OGH 5 Ob 222/09x, 10.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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