Zum Inhalt springen

Gilt ein Vertrag, den jemand ohne Vollmacht für mich schloss?

günstig für Vertretener betrifft Vertretene, Vertragspartner, Bevollmächtigte, Käufer, Verkäufer
Nein. Ohne Vertretungsmacht gibt es keine wirksame Vertretung, und ein ohne ausreichende Befugnis geschlossenes Geschäft ist unwirksam. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der andere Vertragspartner gutgläubig war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ohne Vertretungsmacht des Stellvertreters gibt es keine wirksame Stellvertretung. Ein ohne (ausreichende) Vertretungsbefugnis gesetzter Geschäftsakt ist folglich unwirksam. Auf die Gutgläubigkeit des Vertragspartners des Scheinvertreters kommt es dabei nicht an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geschäft ohne Vollmacht
Vertragsrecht · Vertrauen auf den Anschein der Vollmacht
Vertragsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht
Vertragsrecht · Missbrauch einer Vollmacht
Vertragsrecht · Absichtliches Zusammenwirken zum Nachteil