Muss eine Firma ihre Vertretung immer nachweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Berufung einer RA-GmbH auf § 30 Abs 2 ZPO ohne Benennung der organschaftlichen Vertreter der RA-GmbH und deren Vollmachtsnachweis zulässig und ausreichend.OGH 5 Ob 242/05g, 07.03.2006
- Hier: Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.OGH 5 Ob 132/03b, 08.07.2003
- Gleich einer natürlichen Person ist auch einer juristischen Person im Rechtsverkehr die Handlungsfähigkeit zu unterstellen. Das Einschreiten eines Organs erweckt daher nicht per se gegründete Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG.OGH 5 Ob 11/03h, 11.03.2003
- Die Beibringung eines Firmenbuchsauszugs zum Nachweis der Zeichnungsberechtigung der einschreitenden Organe ist nur zu verlangen, wenn begründete Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG bestehen.OGH 5 Ob 10/02k, 12.02.2002
- Dass es sich beim Landesparteiobmann der mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Landesorganisation einer schon seit Jahrzehnten im Nationalrat vertretenen politischen Partei (hier: SPÖ Kärnten) um ein Organ dieser juristischen Person handelt, ist gerichtsbekannt. Konkrete Bedenken, dass dieses Organ die Rechtsmacht besitzt, für die von ihm vertretene juristische Person einen Kaufvertrag abzuschließen, bestehen nicht.OGH 5 Ob 357/97d, 16.09.1997
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- Im Falle der Unterfertigung der Urkunde durch die Organe selbst muss neben der Beglaubigung ihrer Unterschrift auch ersichtlich sein, dass diese Personen als Organe der juristischen Person tätig wurden. Handelt es sich um die Erteilung einer Vollmacht, so muss darauf ersichtlich sein, dass die entsprechenden Personen als Organe der juristischen Person die Vollmacht erteilten, und zwar unabhängig davon, ob der Nachweis ihrer Organstellung erforderlich ist oder nicht.OGH 5 Ob 72/95, 27.06.1995
- Zum Erwerbszeitpunkt im Jahre 1956 war nach der Rechtsprechung bei Eintragungen zugunsten einer juristischen Person der Nachweis der Zeichnungsberechtigung nicht erforderlich.OGH 5 Ob 106/92, 30.06.1992
- Daran hat sich mit der Neufassung des § 31 Abs 1 GBG durch § 25 Z 2 GUG BGBl 1980/550 nichts geändert.OGH 5 Ob 4/84, 14.02.1984
- Der Wechsel von Organen einer juristischen Person ist auf den Bestand des Vollmachtsverhältnisses rechtlich ohne Einfluss.OGH 5 Ob 20/83, 20.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 147/18f, 17.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 26
- GBG 1955 § 27
- GBG 1955 § 94
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.
Nein. Auch ein abweisender Beschluss im Grundbuchsverfahren wird endgültig. Solange sich der Grundbuchsstand und die Urkunden nicht geändert haben, ist ein neuerlicher Antrag zurückzuweisen; eine zusätzliche rechtliche Begründung allein genügt nicht.