Haften Geschäftsführer den Gläubigern auch persönlich für Schäden?
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.10.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Für einen Ausschluss vom Versicherungsschutz nach Art7 Punkt1.13. ARB1995 reicht es nicht aus, dass der auf der Verletzung von Schutzpflichten nach §25 Abs3 GSpG beruhende Schadenersatzanspruch unmittelbare Folge der abgeschlossenen Glücksspielverträge war.OGH 7 Ob 257/07f, 07.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ARB 1988 Art19 2.1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.
Die Verjährung wird nur zwischen jenen Personen unterbrochen, zwischen denen der unterbrechende Vorgang stattgefunden hat. Gehen Sie also gegen eine bestimmte Person oder Gesellschaft vor, hält das die Verjährung gegenüber einer anderen nicht auf. Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Konzern wirkt daher nicht gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft.