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Kann ich als Gesellschafter den Geschäftsführer persönlich klagen?

günstig für Geschäftsführer betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Treugeber, Unternehmer
Grundsätzlich nein. Ein Gesellschafter hat gegen den Geschäftsführer einer GmbH keinen eigenen Schadenersatzanspruch dafür, dass dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert hat. Direkte Ansprüche können aber bestehen, wenn ein Treuhandvertrag verletzt wurde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Grundsätzlich steht einem Gesellschafter gegen den Geschäftsführer einer GmbH kein Schadenersatzanspruch deshalb zu, weil dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert habe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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