Kann ich als Gesellschafter den Geschäftsführer persönlich klagen?
günstig für Geschäftsführer betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Treugeber, Unternehmer
Grundsätzlich nein. Ein Gesellschafter hat gegen den Geschäftsführer einer GmbH keinen eigenen Schadenersatzanspruch dafür, dass dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert hat. Direkte Ansprüche können aber bestehen, wenn ein Treuhandvertrag verletzt wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Grundsätzlich steht einem Gesellschafter gegen den Geschäftsführer einer GmbH kein Schadenersatzanspruch deshalb zu, weil dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert habe.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Allerdings können direkte Ansprüche aufgrund der Verletzung eines Treuhandvertrags bestehen.OGH 6 Ob 214/19t, 19.12.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 214/19t, 19.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Klage gegen Geschäftsführer wegen Beitragsausfall
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des Geschäftsführers