Wann hafte ich als Geschäftsführer den Gläubigern persönlich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (52 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1969)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftung des Geschäftsführers für die Vereitelung eines mit der GmbH geschlossenen Liegenschaftskaufvertrages.OGH 4 Ob 222/18b, 27.11.2018
- Hier: Geklagt ist eine OEG, die zivilrechtlich nach der Repräsentantenhaftung mithaftet.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- Auch während eines anhängigen Konkurses besteht das Klagerecht von Gesellschaftsgläubigern (Altgläubigern und Neugläubigern) auf Schadenersatz, wenn der Anspruch auf Delikte des Organs der Gemeinschuldnerin gestützt wird.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- Hier: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Sozialversicherungsbeitragsrückstände, die während des Zeitraumes aufliefen, in dem er seine Verpflichtung zur Anmeldung des Konkurses vernachlässigte.OGH 8 Ob 29/87, 21.10.1987
- Ein solcher Fall wird durch die Unterlassung der vertraglich geschuldeten Überbindung eines Bestandvertrages auf den Erwerber des Bestandobjektes aber nicht verwirklicht.OGH 5 Ob 1301/85, 26.11.1985
- Über den Bereich der Schutzgesetzverletzung hinaus kann aber auch die Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter oder die sittenwidrige Schädigung durch die Geschäftsführer deren Haftpflicht begründen.OGH 7 Ob 610/85, 07.11.1985
- Wer als Geschäftsführer ein dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger dienendes Schutzgesetz übertritt.OGH 8 Ob 82/83, 06.10.1983
- Liquidator verletzt vorsätzlich zugunsten der GmbH dadurch zugunsten der Gläubiger erlassene Schutzgesetze strafrechtlicher Natur (zum Beispiel § 134 StGB), dass ein Kenntnis der Zessionsvereinbarung eine einem Gläubiger abgetretene Forderung einzieht und dem Vermögen der GmbH zuführt.OGH 1 Ob 606/82, 16.06.1982
- Die Haftung des Geschäftsführers einer in Konkurs verfallenen GmbH hängt davon ab, ob der Gläubiger nicht schon im Konkurs - bis zur endgültigen Aufteilung der allenfalls noch durch Drittschuldnerzahlungen bereicherten Masse - Befriedigung erlangt.OGH 2 Ob 243/80, 15.12.1981
- Hat er Dienstnehmeranteile vorenthalten, tritt ihn persönlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und auch die Schadenersatzpflicht gegenüber der Krankenkasse.OGH 8 Ob 3/81, 15.06.1981
- Ein Verstoß gegen Vertragsverpflichtungen der GmbH ( - sie hatte sich als Generalunternehmerin verpflichtet, sogleich nach Erhalt der Zahlungen des Bauherrn die damit abgegoltenen Leistungen des Subunternehmers zu berichtigen - ), kann für sich allein keine Haftung des organschaftlichen Vertreters für eine ohne Beziehung auf einen Vertrag (§ 1295 ABGB) verursachte widerrechtliche Beschädigung begründen.OGH 3 Ob 619/80, 25.03.1981
- Haftung nur für die durch eine verspätete Konkurseröffnung eintretende Schmälerung der Konkursquote.OGH 2 Ob 169/80, 10.02.1981
- Doch deckt sich in der Regel der Schadenersatzanspruch ex delicto nicht mit der Forderung es contractu (Doralt in JBl 1972,121 ff; für einen Privatbeteiligtenzuspruch im Regelfall zusätzliche Feststellungen über die Schadenshöhe erforderlich).OGH 9 Os 43/80, 02.12.1980
- Auch nach deutschem Recht haftet der Geschäftsführer einer GmbH dem geschädigten Dritten gegenüber für einen ihm aus einer unerlaubten Handlung bei der Ausübung seiner Geschäftsführung zugefügten Schaden, sofern der Tatbestand eines gegenüber Dritten verübten Deliktes vorliegt (hier § 263d StGB).OGH 7 Ob 603/78, 29.06.1978
- Fahrlässige Krida.OGH 7 Ob 606/77, 17.11.1977
- In jedem Fall obliegt es dem Geschäftsführer, sich bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Vereinbarung mit den Gesellschaftern betreffen den Umfang seiner Tätigkeit über die ihn nach dem Gesetz treffenden Verpflichtungen - sh §§ 18 Abs 1, 20 Abs 2 1. Satz GmbHG - zu informieren und sich diesen gemäß zu verhalten (hier: interne Einschränkung des Wirkungskreises - § 486 Z 2 StG).OGH 2 Ob 220/73, 21.03.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 52.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 53/25p, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Strafgesetzbuch (StGB) § 161 · Gemeinsame Bestimmungen über die Verantwortlichkeit leitender Angestellter
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Ihnen verspricht, Ihre Schuld beim Gläubiger zu begleichen, muss Sie klag- und schadlos halten. Gegenüber dem Gläubiger trifft ihn dagegen keine Pflicht. Ersatzpflichtig wird er, wenn Sie trotz seiner Zusage zahlen müssen.
Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.