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Welche Auskünfte kann ich als Gesellschafter von der GmbH verlangen?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, GmbH, ausgeschiedene Gesellschafter
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie einen umfassenden Anspruch auf Information, den Sie nicht näher begründen müssen. Sind Sie bereits ausgeschieden, müssen Sie Ihr Interesse an der Auskunft schon außergerichtlich konkret darlegen. Beide können diesen Anspruch im Verfahren außer Streitsachen durchsetzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Dem GmbH-Gesellschafter steht ein nicht näher zu begründender umfassender Informationsanspruch gegen die Gesellschaft zu. Ein ausgeschiedener Gesellschafter hat sein Informationsinteresse schon bei außergerichtlicher Geltendmachung konkret darzulegen. Informationsansprüche sind als selbständiges Individualrecht nicht nur vom Gesellschafter mit aufrechter Mitgliedschaft, sondern auch vom ausgeschiedenen Gesellschafter im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Genannte Normen

GmbHG §22 Abs4; GmbHG §93 Abs4

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