Wo setze ich meine Einsicht in die Bücher der Gesellschaft durch?
günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, GmbH, Aktionäre
Ihr Anspruch als Gesellschafter auf Einsicht in die Bücher der Gesellschaft ist im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen. Der Weg der gewöhnlichen Klage steht dafür nicht offen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Der Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Bucheinsicht ist im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 118 AktG.OGH 6 Ob 155/11d, 12.01.2012
- Hier: Anspruch des Gesellschaftsgläubigers auf Bucheinsicht.OGH 6 Ob 50/04b, 26.08.2004
- Hier: Recht auf Einsicht in die Bücher und Schriften einer aufgelösten Gesellschaft mbH.OGH 6 Ob 314/03z, 19.02.2004
- Ebenso Recht auf Auskunftserteilung.OGH 6 Ob 323/98p, 22.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 6 Ob 65/24p, 18.02.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AktG §118; GmbHG §22 Abs4; GmbHG §93 Abs4; GmbHG §102
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Verfahrensweg für Ansprüche des Gesellschafters
Gesellschaftsrecht · Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters
Gesellschaftsrecht · Klage eines Gesellschafters gegen Mitgesellschafter
Gesellschaftsrecht · Bucheinsicht des GmbH-Gesellschafters
Gesellschaftsrecht · Auskunft über verbundene Unternehmen