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Gibt es Grenzen für meine Auskunftsrechte in der Gesellschaft?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, GmbH, Geschäftsführer
Ihr Informationsanspruch erfasst grundsätzlich alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft, auch jene gegenüber Dritten. Er wird aber vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Informationsanspruch, der grundsätzlich alle rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegenüber Dritten erfasst, ist vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105318 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

GmbHG §22

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