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Darf mir die GmbH Einsicht verweigern, weil ich Konkurrent bin?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, GmbH, Geschäftsführer
Ihr Recht auf Information darf nur verweigert werden, wenn Sie es missbräuchlich ausüben, also gesellschaftsfremde und schädigende Ziele verfolgen. Das kann der Fall sein, wenn Sie Wettbewerbsinformationen zugunsten eines Konkurrenzunternehmens erlangen wollen. Die Gesellschaft muss den Missbrauch konkret behaupten und beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Inanspruchnahme des Individualrechtes des Gesellschafters auf Information ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Genannte Normen

GmbHG §22 Abs2

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