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Welche Betriebsinformationen muss ich als Arbeitnehmer geheim halten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Interne Informationen sind Tatsachen und Vorgänge, die mit dem Betrieb zu tun haben und die nach dem für einen durchschnittlichen Beschäftigten erkennbaren Willen des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind. Ob daran auch tatsächlich ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht und es sich deshalb um ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis handelt, hängt vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Interne Informationen sind Tatsachen oder Vorgänge die in einer Beziehung zum Betrieb des Arbeitnehmers stehen und nach dem für einen durchschnittlichen Beschäftigten erkennbaren Willen des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind. Ob an der Geheimhaltung dieser Informationen dann auch tatsächlich ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht und es sich daher um ein Geschäftsgeheimnis und Betriebsgeheimnis handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GewO 1859 §82 lite

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Anzeige gegen den eigenen Arbeitgeber

Gesetzwidriges Verhalten und unlautere Geschäftspraktiken Ihres Arbeitgebers müssen Sie nicht geheim halten, weil daran kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Geht es um strafbare Vorgänge, dürfen Sie im Interesse der Allgemeinheit auch Anzeige erstatten, sollen dabei aber möglichst schonend vorgehen. Nur haltlose und unbegründete Anschuldigungen rechtfertigen eine Entlassung.

günstig für Arbeitnehmer Treuepflicht und Entlassung

Eine Entlassung wegen Verletzung der Treuepflicht ist nur zulässig, wenn Sie erheblich gegen die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers verstoßen und dessen Belange dadurch gefährdet haben. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bestätigt eine Arbeitnehmerin auf konkrete Nachfrage bloß, dass ein bestimmter Klient betreut wird, ohne von sich aus etwas mitzuteilen, reicht das nicht aus.

Verwandte Fragen

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