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Darf ich wegen einer Auskunft über einen Kunden entlassen werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Eine Entlassung wegen Verletzung der Treuepflicht ist nur zulässig, wenn Sie erheblich gegen die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers verstoßen und dessen Belange dadurch gefährdet haben. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bestätigt eine Arbeitnehmerin auf konkrete Nachfrage bloß, dass ein bestimmter Klient betreut wird, ohne von sich aus etwas mitzuteilen, reicht das nicht aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Eine Entlassung wegen Verletzung der dienstlichen Treuepflicht kann aber immer nur dann ausgesprochen werden, wenn der Angestellte durch sein Verhalten erheblich gegen wirtschaftliche Interessen des Dienstgebers verstoßen hat und dadurch die Interessen und Belange des Arbeitgebers gefährdet. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Hat die Arbeitnehmerin nur das Mandatsverhältnis des Dienstgebers als Wirtschaftsberater bzw Unternehmensberater eines bestimmten Klienten gesprächsweise auf eine diesbezügliche konkrete Frage einer Außenstehenden bestätigt, ohne aus eigenem darüber Angaben zu machen, wurden die Interessen und Belange des Arbeitgebers dadurch nicht so gefährdet, dass die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses selbst während der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar gewesen wäre. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Mehrere Verstöße als Entlassungsgrund

Ein einzelner geringer Verstoß gegen die Treuepflicht rechtfertigt noch keine Entlassung. Aus einer Summe solcher Verstöße kann sich ein Entlassungsgrund aber sehr wohl ergeben.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.

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