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Was ist überhaupt ein Betriebsgeheimnis?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Erkenntnisse kaufmännischer oder technischer Art, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind, nicht darüber hinausdringen sollen und an deren Geheimhaltung ein wirtschaftliches Interesse besteht. Der Wille zur Geheimhaltung kann sich auch aus den Umständen ergeben. Unlautere oder gesetzwidrige Verhaltensweisen zählen in der Regel nicht dazu, vor allem wenn es um die Aufdeckung strafbarer Handlungen geht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1929)

Begriff des Geschäftsgeheimnisses oder Betriebsgeheimnisses.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

UWG §11

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