Was gilt in meinem Betrieb als Geschäftsgeheimnis?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zu vertraulichen Informationen iSd Art 7 Abs 1 der RL 2004/48/EG („Durchsetzungs‑RL“).OGH 4 Ob 83/17k, 05.09.2017
- Dies ist vom vermeintlich Verletzten geltend zu machten.OGH 4 Ob 83/17k, 05.09.2017
- Gleiches muss bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen durch Dritte (§ 11 Abs 2 UWG) gelten.OGH 4 Ob 165/16t, 25.10.2016
- Hier: Produktionslisten und Aufzeichnungen über Besprechungen.OGH 4 Ob 55/14p, 20.05.2014
- Ob tatsächlich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.OGH 9 ObA 7/04a, 02.02.2005
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- Unlautere Geschäftspraktiken oder gesetzwidriges Verhalten zählen aber in der Regel nicht dazu. Dieser Ansicht ist jedenfalls zu folgen, als es um die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Tatbestände geht.OGH 9 ObA 180/01p, 19.09.2001
- Hier: Lohndaten und Gehaltsdaten, die die Gehaltssituation in (ganzen) Betriebsbereichen enthielten.OGH 9 ObA 338/00x, 14.02.2001
- Geschäftsgeheimnisse betreffen Tatsachen und Erkenntnisse von wirtschaftlicher und kaufmännischer Bedeutung. Die in Frage kommenden Tatsachen und Vorgänge müssen in einer Beziehung zum Betrieb stehen, sie können auch Bedeutung für seine Wettbewerbsfähigkeit haben. Sie sind in der Regel nur einem eng begrenzten, im Wesentlichen geschlossenen Personenkreis bekannt, dem diese Kenntnis entsprechend der Natur des Betriebes nicht verwehrt werden kann. Nach dem Willen des Betriebsinhabers sollen sie geheimgehalten, somit vertraulich behandelt werden und es muss ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen.OGH 9 ObA 338/00x, 14.02.2001
- Der Geheimhaltungswille kann nicht nur ausdrücklich erklärt werden, sondern sich auch aus den Umständen ergeben; es genügt, dass sich ein durchschnittlicher Beschäftigter über diesen Willen klar sein muss.OGH 4 Ob 394/86, 19.05.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 9 ObA 134/19z, 17.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 78/17z, 27.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UWG §11
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Begriff des Geschäftszweigs ist eng zu verstehen. Er umfasst nur jene Geschäftstätigkeit, die Ihr Arbeitgeber tatsächlich ausübt.
Gesetzwidriges Verhalten und unlautere Geschäftspraktiken Ihres Arbeitgebers müssen Sie nicht geheim halten, weil daran kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Geht es um strafbare Vorgänge, dürfen Sie im Interesse der Allgemeinheit auch Anzeige erstatten, sollen dabei aber möglichst schonend vorgehen. Nur haltlose und unbegründete Anschuldigungen rechtfertigen eine Entlassung.