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Was gilt in meinem Betrieb als Geschäftsgeheimnis?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer
Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Kenntnisse aus dem Betrieb, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und über diesen Kreis nicht hinausdringen sollen. Dazu muss ein wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung bestehen. Der Wille zur Geheimhaltung muss nicht ausdrücklich erklärt werden, er kann sich auch aus den Umständen ergeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Erkenntnisse kommerzieller oder technischer Art, die bloß einer bestimmten und begrenzten Zahl von Personen bekannt sind, nicht über diesen Kreis hinausdringen sollen und an deren Geheimhaltung ein wirtschaftliches Interesse besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Genannte Normen

UWG §11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Geschäftszweig beim Konkurrenzverbot

Der Begriff des Geschäftszweigs ist eng zu verstehen. Er umfasst nur jene Geschäftstätigkeit, die Ihr Arbeitgeber tatsächlich ausübt.

günstig für Arbeitnehmer Anzeige gegen den eigenen Arbeitgeber

Gesetzwidriges Verhalten und unlautere Geschäftspraktiken Ihres Arbeitgebers müssen Sie nicht geheim halten, weil daran kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Geht es um strafbare Vorgänge, dürfen Sie im Interesse der Allgemeinheit auch Anzeige erstatten, sollen dabei aber möglichst schonend vorgehen. Nur haltlose und unbegründete Anschuldigungen rechtfertigen eine Entlassung.

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