Wie lange habe ich Zeit, wenn mir nichts zugestellt wurde?
betrifft betroffene Dritte, Nachbarn, Gläubiger
Wenn Sie nicht zu den Personen gehören, die das Gericht verständigen muss, läuft für Sie keine eigene Frist. Sie können ein Rechtsmittel nur innerhalb jener Frist einbringen, die den Parteien offensteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 03.07.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Fällt der Rekurswerber nicht unter die gemäß § 119 GBG zu verständigenden Personen, weil er seine Rekurslegitimation nur auf § 9 AußStrG stützt, dann läuft für ihn keine eigene Rechtsmittelfrist, sondern er kann ein Rechtsmittel nur innerhalb der den Parteien offenstehenden Frist einbringen (so bereits 7 Ob 34/63 - GBRpfl 1964/651).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nunmehr § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG 2005.OGH 5 Ob 35/10y, 31.08.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060727 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 31/24f, 03.07.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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