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Wann beginnt meine Frist, wenn die Vollmacht mangelhaft war?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Grundeigentümer, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Fehlt eine ordnungsgemäße Vollmacht des Einschreiters, beginnt Ihre Rechtsmittelfrist nicht schon mit der Zustellung an den Vertreter. Sie läuft erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss auch Ihnen selbst zugestellt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Die Rechtsmittelfrist des § 123 Abs 1 GBG beginnt mangels einer den Vorschriften des § 31 GBG entsprechenden Einschreitervollmacht nicht schon mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Rechtsmittelwerberin, sondern erst mit der gemäß § 119 Z 4 GBG vorgenommenen Zustellung an die Machtgeberin zu laufen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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