Wann beginnt meine Frist, auf das Rechtsmittel der Gegenseite zu antworten?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Parteien im Außerstreitverfahren, Rechtsmittelgegner, Rechtsanwälte
Erklärt das Rekursgericht ein Rechtsmittel nachträglich für zulässig, muss es Ihnen als Gegenseite die Beantwortung ausdrücklich freistellen. Erst mit dieser Mitteilung beginnt Ihre Frist zu laufen, und Sie bringen die Antwort beim Rekursgericht ein. Eine Zustellung durch das Erstgericht setzt die Frist nicht in Gang.
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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Erklärt das Rekursgericht den Revisionsrekurs nachträglich für zulässig, hat es diesen Beschluss (nicht nur) den Parteien zuzustellen, sondern den Revisionsrekursgegnern auch die Beantwortung des Revisionsrekurses freizustellen (§ 63 Abs 5 AußStrG). Die Frist für die Revisionsrekursbeantwortung beginnt in diesem Fall mit der Mitteilung des Rekursgerichts, dass „den anderen aktenkundigen Parteien“ die Beantwortung des Revisionsrekurses freigestellt werde (§ 68 Abs 3 Z 2 AußStrG), und die Revisionsrekursbeantwortung ist beim Rekursgericht einzubringen (§ 68 Abs 4 Z 1 AußStrG).Die Zustellung durch das Erstgericht kann keine fristauslösende Wirkung hinsichtlich einer möglichen Revisionsrekursbeantwortung entfalten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 41/22k, 18.10.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 63 · Zulassungsvorstellung
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