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Erkennt der Verkäufer Mängel an, wenn er Ware zurücknimmt?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Angestellte
Nimmt ein Angestellter in einem für Kunden offenen Lager beanstandete Ware entgegen, liegt darin keine Anerkennung der Mängel. Die Ware gilt dann zwar als zurückgeliefert, aber nicht als zurückgenommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 31.01.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Rücknahme bemängelter Ware durch den in einem für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten offenen Lager Angestellten bedeutet keine Anerkennung von Mängeln. Die bemängelte Ware gilt dann zwar als zurückgeliefert, aber nicht als zurückgenommen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

HGB §56

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zurückweisung mangelhafter Ware

Ja. Sie können die Übernahme einer mangelhaften Sache verweigern, gleich ob der Mangel so schwer wiegt, dass Sie die Aufhebung des Vertrags verlangen könnten, oder ob er nach der Übernahme nur zu einer Verbesserung oder Preisminderung führen würde. Ob das auch bei ganz unwesentlichen Mängeln gilt, ist offen geblieben.

günstig für Käufer Annahmeverzug und Rücktritt des Verkäufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, darf der Verkäufer allein deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs gelten für den bloßen Annahmeverzug nicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Annahmeverzug hebt den Kauf nicht auf
Vertragsrecht · Übernahme schließt Rücktritt aus
Vertragsrecht · Weiterbenützung und Verlust der Rückgabe