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Ist der Kauf hinfällig, wenn ich die Ware nicht annehme?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Durch den Annahmeverzug des Käufers wird der Kaufvertrag nicht aufgehoben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Annahmeverzug und Rücktritt des Verkäufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, darf der Verkäufer allein deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs gelten für den bloßen Annahmeverzug nicht.

günstig für Käufer Klage des Verkäufers auf Abnahme der Ware

Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, kann der Verkäufer die Abnahme grundsätzlich nicht einklagen. Etwas anderes gilt, wenn der Verkäufer ein besonderes Interesse hat, dem mit den Folgen des bloßen Annahmeverzugs nicht gedient wäre.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zahlung vor Übergabe der Ware
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