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Wer bekommt die Provision, wenn zwei Makler beteiligt waren?

betrifft Auftraggeber, Makler, Käufer, Verkäufer
Hat einer der Makler eindeutig überwiegend zum Abschluss beigetragen, gebührt ihm die ganze Provision. Lässt sich das nicht sagen, wird sie nach dem jeweiligen Beitrag aufgeteilt, im Zweifel zu gleichen Teilen. Sind die Beiträge gleichwertig, entscheidet, wer den Vertragspartner zuerst namhaft gemacht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Sind mehrere Realitätenvermittler am Zustandekommen eines Geschäftes beteiligt, gehen die internen Richtlinien für die Gewerbe der Realitätenvermittlung, Hypothekenvermittlung, Geschäftsvermittlung und Wohnungsvermittlung in ihrem Punkt zehn davon aus, dass bei gleichwertiger Verdienstlichkeit die Priorität der Namhaftmachung entscheidend sei.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

HVG §6 ID; HVG §29 IIb; HVG §29 IIc; MaklerG §6 Abs5

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