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Bekommt der Makler Provision, obwohl er nicht alles vermittelt hat?

günstig für Makler betrifft Konsumenten, Makler, Käufer, Verkäufer
Ja. Es genügt, dass seine Tätigkeit den Abschluss mitverursacht hat. Der Vertrag muss auch nicht innerhalb der Laufzeit des Maklervertrags zustande kommen. Entscheidend ist, dass er seine Vermittlungstätigkeit erbracht hat, solange der Maklervertrag bestand; vorher geleistete Arbeit begründet keinen Anspruch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Für das Entstehen des Provisionsanspruches genügt schon die Mitveranlassung des Geschäftsabschlusses.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 13.

Genannte Normen

HVG §29 IIc; MaklerG §6

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