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Wer bekommt die Provision, wenn zwei Makler beteiligt waren?

betrifft Immobilienmakler, Wohnungskäufer, Verkäufer, Auftraggeber
Es kommt darauf an, wessen Tätigkeit für das Zustandekommen des Geschäfts ursächlich und verdienstlich war. Was ein Makler sonst noch geleistet hat, zählt dabei nicht. Ob der Beitrag des einen oder des anderen überwiegt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Beurteilung der Frage, ob im Falle der Beteiligung mehrerer Immobilienmakler an der Vermittlung die Verdienstlichkeit eines von ihnen überwiegt, ist auf ihre für das Zustandekommen des zu vermittelnden Geschäftes ursächliche und verdienstliche Tätigkeit, nicht aber auch darauf abzustellen, was sie sonst noch nach Zustandekommen des Geschäftes im Interesse eines der Vertragspartner oder beider getan haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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