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Welcher Zeitpunkt zählt bei einer Kündigung?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hausbesorger
Für die Wirksamkeit einer Aufkündigung kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung an. Nach diesem Zeitpunkt richtet sich auch, welcher Sachverhalt der Beurteilung zugrunde gelegt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.09.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Für die Wirksamkeit der Aufkündigung ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend. Dieser Zeitpunkt gilt für den der Beurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

HbG §22

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