Welcher Zeitpunkt zählt bei einer Kündigung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Hausbesorger
Für die Wirksamkeit einer Aufkündigung kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung an. Nach diesem Zeitpunkt richtet sich auch, welcher Sachverhalt der Beurteilung zugrunde gelegt wird.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.09.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Für die Wirksamkeit der Aufkündigung ist der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend. Dieser Zeitpunkt gilt für den der Beurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 58/93, 14.04.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 89/19y, 25.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
HbG §22
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