Welcher Zeitpunkt zählt beim Streit über eine Kündigung?
betrifft Mieter, Vermieter
Beim Streit über die Wirksamkeit einer Aufkündigung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die Aufkündigung zugestellt wurde. Nur ausnahmsweise wird davon abgewichen, etwa wenn ein geltend gemachter Eigenbedarf später wegfällt und das Festhalten an diesem Grundsatz offenbar unbillig wäre.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Grundsätzlich ist im Kündigungsstreit, in dem über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung, nämlich der Aufkündigung, entschieden wird, der Zeitpunkt der Aufkündigung, daß heißt ihrer Zustellung, maßgebend. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise anerkannt, wenn - wie insbesondere bei Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes - die Durchführung des Grundsatzes des § 572 ZPO offenbar zu unbilligen Entscheidungen führen würde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 19 Abs 2 Z 3 MG.OGH 6 Ob 710/78, 03.11.1978
- § 19 Abs 2 Z 10 MG.OGH 5 Ob 619/76, 06.07.1976
- Nur beim Kündigungsgrund des Eigenbedarfes oder bei Kündigungsgründen, die eine Zukunftsprognose erfordern, ist wegen der Besonderheit dieser Kündigungsgründe auch auf die nach der Zustellung der Aufkündigung eingetretenen Umstände Bedacht zu nehmen.OGH 6 Ob 123/74, 18.07.1974
- Hier: § 19 Abs 2 Z 10 zweiter Fall MG.OGH 1 Ob 232/69, 29.01.1970
- Hier: Auszug des Untermieters während des gegen den Hauptmieter geführten auf Z 10 gegründeten (überhöhten Untermietzins!) Kündigungsprozesses ist zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 300/68, 20.11.1968
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 19 Abs 2 Z 4 a MG im Zusammenhang mit MRÄG.OGH 2 Ob 347/67, 27.03.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 4 Ob 180/25m, 25.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 233/24x, 22.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 5/24g, 08.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 560
- ZPO § 572
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