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Welcher Zeitpunkt zählt beim Streit über eine Kündigung?

betrifft Mieter, Vermieter
Beim Streit über die Wirksamkeit einer Aufkündigung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die Aufkündigung zugestellt wurde. Nur ausnahmsweise wird davon abgewichen, etwa wenn ein geltend gemachter Eigenbedarf später wegfällt und das Festhalten an diesem Grundsatz offenbar unbillig wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Grundsätzlich ist im Kündigungsstreit, in dem über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung, nämlich der Aufkündigung, entschieden wird, der Zeitpunkt der Aufkündigung, daß heißt ihrer Zustellung, maßgebend. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise anerkannt, wenn - wie insbesondere bei Wegfall des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes - die Durchführung des Grundsatzes des § 572 ZPO offenbar zu unbilligen Entscheidungen führen würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Im Gesetz

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