Verliert mein Hof die Eigenschaft als geschlossener Hof automatisch?
günstig für Eigentümer betrifft Landwirte, Miteigentümer, Erben
Nein. Die Eigenschaft als geschlossener Hof geht nicht von selbst verloren, auch wenn die Voraussetzungen für eine Neubildung nicht mehr vorliegen. Ob er die Aufhebung beantragt, bleibt dem Eigentümer überlassen; bei mehreren Miteigentümern müssen alle zustimmen, wobei eine fehlende Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.10.2016 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
Die Eigenschaft einer Liegenschaft als geschlossener Hof geht nicht von selbst verloren, auch wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung zur Neubildung eines geschlossenen Hofes (§ 3 Abs 1 Tir HöfeG) nicht mehr bestehen. Es bleibt dem Ermessen des Eigentümers des geschlossenen Hofes überlassen, ob er die Eigenschaft seiner Liegenschaft als geschlossener Hof durch Antrag nach § 7 Abs 1 Tir HöfeG aufheben lassen will oder nicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vor dem Hintergrund, dass sich die Miteigentümer dahin einig sind, den geschlossenen Hof bestmöglich zu verkaufen, ist davon auszugehen, dass eine Antragstellung bei der Höfebehörde, die Höfeeigenschaft aufzuheben, vorteilhaft ist.OGH 6 Ob 2/06x, 12.10.2006
- Bei Weigerung eines Minderheitseigentümers oder bei Stimmengleichheit kann die fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 835 ABGB ersetzt werden.OGH 6 Ob 2/06x, 12.10.2006
- Die Aufhebung der Eigenschaft des geschlossenen Hofes ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der §§ 834 f ABGB und erfordert deshalb die Einstimmigkeit der Miteigentümer.OGH 6 Ob 59/01x, 20.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 139/16d, 27.10.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
Tir HöfeG §1; Tir HöfeG §3; Tir HöfeG §7
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