Wer darf beantragen, dass ein geschlossener Hof aufgelöst wird?
günstig für Eigentümer betrifft Hofeigentümer, Erbe, Miteigentümer
Nur der Eigentümer selbst kann beantragen, die Eigenschaft als geschlossener Hof aufzuheben. Dieses Recht ist höchstpersönlich und nicht vererblich; andere Erben oder die Verlassenschaft können es nicht ausüben. Gehört der Hof mehreren, müssen alle Eigentümer zustimmen.
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Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.10.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Das Recht des Eigentümers, die Aufhebung der Höfeeigenschaft eines geschlossenen Hofes zu beantragen, ist ein höchstpersönliches, nicht vererbliches. Es kann nur vom Eigentümer (Anerben) ausgeübt werden, nicht aber von einem anderen Erben oder einer Verlassenschaft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Steht der Hof im Miteigentum mehrerer Personen, so müssen dem Antrag alle Eigentümer zustimmen. Bei Weigerung eines Minderheitseigentümers oder bei Stimmengleichheit kann die fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 835 ABGB ersetzt werden.OGH 6 Ob 2/06x, 12.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063731 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 139/16d, 27.10.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
Tir HöfeG §7
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