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Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, weil der Vater insolvent ist?

günstig für Bund betrifft Kinder, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern
Dass über den Unterhaltspflichtigen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, macht eine Exekution für sich allein noch nicht aussichtslos. Denn auf die ihm belassenen Beträge kann für laufenden Unterhalt gegriffen werden. Ein Vorschuss ohne vorherigen Exekutionsversuch ist deshalb allein deswegen nicht gerechtfertigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Kann auf dem Gemeinschuldner gemäß § 5 Abs 1 KO überlassene oder ihm gemäß § 5 Abs 2 KO gewährte Beträge entsprechend dem Zweck der Überlassung (Gewährung) von den Unterhaltsberechtigten für ihre Unterhaltsansprüche aus der Zeit nach Konkurseröffnung Exekution geführt werden, macht die Konkurseröffnung für sich allein eine Exekutionsführung gegen den Unterhaltspflichtigen (hier: Vater) noch nicht aussichtslos und rechtfertigt daher (für sich allein) noch nicht die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 1 UVG ohne den Versuch einer vorangegangenen Exekution.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

KO §5; UVG §4 Z1

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