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Was wird aus dem Unterhalt, wenn der Zahler insolvent wird?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Kinder, Unterhaltspflichtige, Gläubiger
Rückstände aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Sie dort anmelden. Laufender Unterhalt für die Zeit danach gehört nicht in das Insolvenzverfahren; Sie können ihn weiter oder erstmals bei Gericht geltend machen und auch eine Erhöhung verlangen. Die Grundlage für die Berechnung ändert sich durch die Insolvenz allein nicht, und es kommt auch nicht darauf an, was dem Schuldner tatsächlich überlassen wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

1.) Gesetzliche Unterhaltsansprüche (Rückstände) für die Zeit vor Konkurseröffnung sind Konkursforderungen und nach Maßgabe der KO zu behandeln. 2.) Gesetzliche Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Konkurseröffnung sind keine Konkursforderungen; sie können auch während des Konkursverfahrens gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht und fortgesetzt werden. Dies gilt auch für das Begehren auf Unterhaltserhöhung. 3.) Für die Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung im Konkurs des Unterhaltspflichtigen ist es belanglos, ob und in welcher Höhe dem unterhaltspflichtigen Gemeinschuldner vom Masseverwalter nach § 5 Abs 1 oder 2 KO etwas überlassen wird. Die Unterhaltsbemessungsgrundlage erfährt durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Unterhaltspflichtigen keine Änderung. Auch bei der Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung eines Gemeinschuldners ist es unerheblich, ob dem Unterhaltsberechtigten dann die Einbringlichmachung der zugesprochenen Unterhaltsbeiträge gelingt.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Schuldenrückzahlung bei der Unterhaltsbemessung

Ja, grundsätzlich. Rückzahlungen auf Schulden, die Sie eingegangen sind, bevor die Unterhaltspflicht entstanden, bekannt oder erwartbar war, sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. Wie stark sie die Bemessungsgrundlage mindern, wird nach Angemessenheit geprüft; in der Regel bleibt zumindest das allgemeine Existenzminimum die Grundlage.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhaltsvorschuss und Schuldenregulierung

Ja. Wurde für den unterhaltspflichtigen Elternteil ein Ausgleich oder Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt und hat der Unterhaltsbeschluss darauf zu Unrecht nicht Rücksicht genommen, muss das bei der Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss berücksichtigt werden. Der Vorschuss richtet sich also nicht ungeprüft nach dem alten Unterhaltsbeschluss.

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