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Kann ich Unterhalt eintreiben, obwohl der Zahlungspflichtige insolvent ist?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Kinder, Unterhaltspflichtige, Gläubiger
Auch während eines Insolvenzverfahrens können Sie für gesetzlichen Unterhalt auf jene Sachen des Schuldners greifen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Daran dürfen zu Ihren Gunsten Pfand- und Befriedigungsrechte begründet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Für gesetzliche Unterhaltsansprüche, die für die Zeit vor der Konkurseröffnung Konkursforderung sind, und deren Geltendmachung für die Zeit nach der Konkurseröffnung der Bestimmung des § 1 Abs 3 KO unterliegt, können an konkursfreien Sachen des Gemeinschuldners auch während des Konkurses richterliche Pfandrechte und Befriedigungsrechte begründet werden.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Klage gegen die Unterhaltsexekution

Wird gegen Sie wegen eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhalts Exekution geführt, können Sie deren Unzulässigkeit mit Klage geltend machen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich darauf stützen, dass der Unterhaltsanspruch erloschen ist. Sie müssen dafür nicht zuerst eine Entscheidung im Außerstreitverfahren erwirken.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt für die Vergangenheit nach der Scheidung

Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.

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