Darf ein befristeter Saisonvertrag vorzeitig gekündigt werden?
günstig für Arbeitgeberbetrifft Saisonarbeitnehmer, Arbeitgeber, Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte
Ja, wenn das vereinbart wurde. Auch bei einem Saisonarbeitsverhältnis mit genau festgelegtem Enddatum kann zusätzlich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden, solange Gesamtdauer und Kündigungsfrist in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Entspricht die Frist jener des Kollektivvertrags für unbefristete Verhältnisse, ist sie angemessen. Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe verbietet eine solche Vereinbarung nicht.
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.05.2019
(3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Auch bei typischen Saisonarbeitsverhältnissen kann selbst dann, wenn sie auf eine kalendermäßig genau fixierte Zeit abgeschlossen werden, eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden, sofern nur kein Mißverhältnis zwischen Gesamtdauer und Kündigungsmöglichkeit besteht. Entspricht die Kündigungsfrist der des einschlägigen Kollektivvertrages bei Arbeitsverhältnissen auf unbestimmte Zeit, ist sie angemessen. Dem Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Hotelgewerbe und Gastgewerbe kann nicht entnommen werden, daß er die einzelvertragliche Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen verbietet. § 48 ASGG.
Nein, ein befristetes Dienstverhältnis kann seiner Natur nach nicht gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, stehen Ihnen dieselben Ansprüche zu wie bei einer unberechtigten vorzeitigen Beendigung.
günstig für Arbeitnehmer Zwingende Kündigungstermine im Kollektivvertrag
Nein. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungstermine sind zu Ihren Gunsten zwingend. Abweichende Termine können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn sie für Sie als Arbeitnehmer günstiger sind.