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Bekomme ich Überstunden bezahlt, die nicht ausdrücklich angeordnet waren?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Das Wort „ausdrücklich“ im Kollektivvertrag schließt Überstunden nicht aus, die stillschweigend angeordnet wurden oder dadurch entstanden sind, dass Ihr Arbeitgeber Arbeit entgegennahm, die auch bei richtiger Einteilung nicht in der Normalarbeitszeit zu schaffen war. Eine so enge Auslegung wäre sittenwidrig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 30.10.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Es kann nicht angenommen werden, daß die Parteien des KollV durch die Verwendung des Wortes "ausdrücklich" die Fälle der Abgeltung von Überstunden die ausdrücklich oder schlüssig angeordnet wurden oder dadurch entstanden sind, daß der Dienstgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnten, ausschließen wollten, zumal eine derart enge Auslegung dieser Bestimmung deren Sittenwidrigkeit zur Folge hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KollV für die Angestellten des Baugewerbes und Bauindustrie §7 Z1; KollV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bezahlung nicht angeordneter Überstunden

Nur unter bestimmten Bedingungen. Bezahlt werden Überstunden, die ausdrücklich angeordnet wurden, oder solche, die nötig sind, weil die übertragene Arbeit in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen ist. In diesem Fall müssen Sie dem Arbeitgeber aber anzeigen, dass die Aufgaben Überstunden erfordern.

günstig für Arbeitgeber Irrtümliche Überzahlung des Arbeitgebers

Nein, wenn der Irrtum erkennbar war. Zahlt der Arbeitgeber zu viel, weil er den Kollektivvertrag falsch anwendet, liegt darin keine Zusage einer zusätzlichen Leistung, sofern Sie den Irrtum bei sorgfältiger Prüfung erkennen konnten. War der Irrtum auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, kann über längere Zeit eine betriebliche Übung entstehen.

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