Bekomme ich als Vermieter die Miete nach der Insolvenzeröffnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Daher ist für die bis zur Ausscheidung entstandenen Bestandzinsforderungen während aufrechten Konkurses nur eine Geltendmachung in diesem, sei es als Konkursforderung, sei es als Masseforderung, möglich, nicht dagegen jene dem Gemeinschuldner bzw Schuldner direkt gegenüber.OGH 2 Ob 88/09v, 03.09.2009
- Für Forderungen aus Immobilienleasingverträgen gilt nichts anderes.OGH 3 Ob 36/07a, 25.04.2007
- Betrifft eine gegen den Gemeinschuldner eingebrachte Klage auf Zahlung von Mitzins beziehungsweise Benützungsentgelt zumindest teilweise Perioden nach Konkurseröffnung, ist dem Masseverwalter Gelegenheit zum Prozesseintritt zu bieten.OGH 5 Ob 187/02i, 12.09.2002
- Der Anspruch auf Bestandzins für die Zeit vor der Konkurseröffnung wird durch den Eintritt des Masseverwalters in das Bestandverhältnis nicht rückwirkend zur Masseforderung (so schon SZ 49/36).OGH 8 Ob 294/01w, 02.07.2002
- Mit der Ausscheidung der Bestandrechte gemäß § 5 Abs 4 KO werden die danach entstehenden Mietzinsforderungen zu Forderungen, die aus dem konkursfreien Vermögen des Gemeinschuldners zu befriedigen sind. Die bis dahin entstandenen Forderungen bleiben trotz der Ausscheidung Konkursforderungen beziehungsweise Masseforderungen.OGH 8 Ob 163/99z, 22.12.1999
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- Auch der ehemalige Bestandgeber, der wegen Nichträumung des ehemaligen Mietobjekts (nach Beendigung des Bestandverhältnisses ist er als Aussonderungsberechtigter anzusehen) Benützungsentgelt fordert, ist Massegläubiger.OGH 8 Ob 2287/96y, 27.11.1997
- Soweit sie Konkursforderung ist, ist sie anzumelden, soweit sie Masseforderung ist, nicht.OGH 5 Ob 305/77, 03.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 7 Ob 8/25i, 19.02.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
KO §5 Abs4; KO §23; KO §46 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird über den Vermieter ein Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der Insolvenzverwalter in Ihren Mietvertrag ein. Bei einem mietrechtlich geschützten Vertrag kann er nicht einfach zurücktreten. Er kann den Vertrag nur unter den für die Kündigung geltenden Regeln beenden.
Klagt der Vermieter neben der Auflösung auch auf Zahlung des Rückstands, auf den er die Auflösungserklärung stützt, entfällt der sonst vorgesehene Beschluss über den Rückstand. Trifft Sie kein grobes Verschulden am Zahlungsrückstand, muss zunächst die Rechtskraft der Entscheidung über das Zahlungsbegehren abgewartet werden. So bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Mietzinsrückstand noch zu bezahlen.