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Bekomme ich als Vermieter die Miete nach der Insolvenzeröffnung?

günstig für Vermieter betrifft Vermieter, Mieter, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Führt der Insolvenzverwalter ein Mietverhältnis weiter, zählt die Miete für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung nur als gewöhnliche Insolvenzforderung. Die Miete für die Zeit danach ist bevorrechtet aus der Masse zu zahlen. Entscheidend ist der Zeitraum, für den die Miete gebührt, nicht wann sie fällig war.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.02.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Wurde ein Bestandverhältnis vom Masseverwalter fortgesetzt, ist eine offene Bestandzinsforderung bis zur Konkurseröffnung Konkursforderung, der Bestandzins für die Zeit danach Masseforderung. Auf die Fälligkeit der Schuld kommt es nicht an. Auch eine vor Konkurseröffnung fällige, tatsächlich aber nicht bezahlte Mietzinsschuld kann daher, soweit sie anteilmäßig für die Zeit nach der Konkurseröffnung zu bezahlen war, ebenfalls als Masseforderung beansprucht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

KO §5 Abs4; KO §23; KO §46 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mietvertrag bei Insolvenz des Vermieters

Wird über den Vermieter ein Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der Insolvenzverwalter in Ihren Mietvertrag ein. Bei einem mietrechtlich geschützten Vertrag kann er nicht einfach zurücktreten. Er kann den Vertrag nur unter den für die Kündigung geltenden Regeln beenden.

günstig für Mieter Zahlungsbegehren und Mietzinsrückstand

Klagt der Vermieter neben der Auflösung auch auf Zahlung des Rückstands, auf den er die Auflösungserklärung stützt, entfällt der sonst vorgesehene Beschluss über den Rückstand. Trifft Sie kein grobes Verschulden am Zahlungsrückstand, muss zunächst die Rechtskraft der Entscheidung über das Zahlungsbegehren abgewartet werden. So bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Mietzinsrückstand noch zu bezahlen.

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